Aktueller Hinweis:
Die Registrierungsbehörde (LUCID) hat sich mittlerweilen zum Thema Imkerei geäußert bzw. wie folgt festgelegt:
Die Registrierungspflicht gilt für Imker ab einer Anzahl von 30 Völkern d.h. wie das Finanzamt geht man bis zu
30 Völkern von einem Hobby aus und ist somit vom dualen System befreit! Darüber besteht wie bisher die Registrierungspflicht!
Ralf Wattenbach (1. Vorstand)
Tel. 09843 / 38 74
Mail: imkerverein-burgbernheim@t-online.de
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